Bezirk
Das Landgericht Offenburg ist eines von 9 Landgerichten, die zum Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe gehören.
6 Amtsgerichte und 7 Amtsnotariate gehören zu seinem Zuständigkeitsbereich, in dem 340.379 Menschen wohnen (Stand 31.12.2003).
Der Landgerichtsbezirk ist nicht ganz mit dem Ortenaukreis deckungsgleich: der Amtsgerichtsbezirk Ettenheim gehört zum Landgerichtsbezirk Freiburg, der Amtsgerichtsbezirk Achern zum Landgerichtsbezirk Baden-Baden.
Folgende A m t s g e r i c h t s b e z i r k e bilden den Landgerichtsbezirk Offenburg:
- für nähere Informationen bitte anklicken -
Gengenbach - (32.470 Einwohner)
Kehl - (53.901 Einwohner)
Lahr - (80.096 Einwohner)
Oberkirch - (37.239 Einwohner)
Offenburg - (99.615 Einwohner)
Wolfach - (37.058 Einwohner)
(Einwohnerzahl Stand 31.12.2003)
Zum Landgerichtsbezirk Offenburg gehören auch 7 Amtsnotariate,
2 freie Notare und 35 Grundbuchämter.
Referentin für die Notariate und Grundbuchämter ist
Richterin am Landgericht Siegfried.
Im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe sind abweichend von der Regelung im übrigen Bundesgebiet die Notare beamtet und unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht des Präsidenten des Landgerichts. Neben der eigentlichen Beurkundungstätigkeit ist der Notar in seinem Dienstbezirk auch der zuständige Grundbuch- und Nachlassrichter. Die durch einen Todesfall ausgelösten zivilrechtlichen Fragen (u.a. Erteilung eines Erbscheins, Eröffnung von Testamenten, Nachlasssicherung und Suche der Erben) werden deshalb von den örtlich zuständigen Notariaten als Nachlassgericht bearbeitet. Detaillierte Hinweise über die vielfältigen Aufgaben der Notare finden Sie auch auf den Seiten des
Badischen Notarvereins und der
Bundesnotarkammer.
Seit 01.10.2008 ist zusätzlich zu den Amtsnotaren ein freier Notar, seit 18.05.2008 ein zweiter freier Notar in Offenburg zugelassen.
Zum Landgerichtsbezirk Offenburg gehören folgende
A m t s n o t a r i a t e :
F r e i e N o t a r e :
Georg Neuwirth und Dr. Markus Voltz, beide Gustav-Rée-Anlage 1, 77652 Offenburg, Tel. 0781/9399590
b) Grundbuchämter:
Ebenfalls abweichend von der bundesrechtlichen Regelung gibt es im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bei den Amtsgerichten keine Grundbuchämter. Diese sind vielmehr grundsätzlich bei den Gemeinden errichtet und unterstehen der Fachaufsicht der Notariate. In den Städten Lahr und Offenburg gibt es (staatliche) Grundbuchämter als eigenständige Justizbehörden, die ebenfalls den Notariaten nachgeordnet sind. Die Anschriften der Grundbuchämter finden Sie
hier
