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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Kammern des Landgerichts wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilung beim Landgericht Offenburg:

Das Präsidium des Landgerichts Offenburg beschließt den Geschäftsverteilungsplan zum Jahresbeginn jährlich neu. Den Geschäftsverteilungsplan für das laufende Geschäftsjahr können Sie 

                                 2009:  Download hier

                                 2010:  Download hier

als PDF-Datei herunter laden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres nicht regelmäßig eingearbeitet werden.